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Hier finden sie aktuelle Informationen über das neue
Saisonkurzarbeitergeld:
Gesetz zur Förderung ganzjähriger
Beschäftigung
Das Gesetz gilt vorerst nur für die Bauwirtschaft, wo
entsprechende Tarifverträge und Umlagekassen bereits bestehen.
Andere Branchen sind vorläufig ausgeschlossen und
können nach Evaluierung des Gesetzes frühestens nach 2 Jahren einbezogen werden,
wenn entsprechende Tarifvereinbarungen vorliegen. Erst im Jahre 2008 soll
entschieden werden, ob das Gesetz für die Wintersaison 2008/2009 auf andere
Branchen ausgedehnt werden kann.
Der Bundestag hat in seiner
Sitzung vom 19.10.2006 beschlossen, auch das Dachdeckerhandwerk in das
Saison-Kurzarbeitergeld einzubeziehen. Die Regelung gilt ab 1.11.2006
weitere
Informationen (PDF 18 KB)
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Weitere Informationen:
Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung vom 24. April 2006 (PDF 94,4
KB)
Verordnung über ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und die
Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung in
den Wintermonaten (Winterbeschäftigungs-Verordnung - WinterbeschV) vom 26. April
2006 (PDF 481 KB)
Dritte Verordnung zur Änderung der Baubetriebe-Verordnung vom 29. April 2006 (PDF
34,4 KB)
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Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist jetzt in
Kraft und stellt Ihre Personalarbeit auf den Kopf!
Seit
18.8.2006 gilt: Sie müssen alle Personalangelegenheiten auf etwaige
Diskriminierungsvorwürfe prüfen und gegebenenfalls anpassen! Die
Stolperfallen sind vielfältig: Stellenanzeigen, Betriebsvereinbarungen,
Auswahlverfahren, Führungskräftetraining,… - alles muss genauestens
durchleuchtet werden. Verlieren Sie deshalb keine Zeit mit aufwendiger
Informations-Recherche, sondern nutzen Sie gleich unser AGG-Angebot. Hier
finden Sie alle Bausteine für professionelle Personalarbeit aus einer Hand
- intelligent verknüpft:
Sie haben sich schon bei einem Seminar des Verbandes
oder bei einem Rechtsanwalt informiert? Dann geht es jetzt um die
Umsetzung. Wir unterstützen Sie dabei mit unserem Angebot:
„AGG-Komplett - der Umsetzungstag in Ihrem Unternehmen“:
Ein Komplettpaket in Ihrem Haus bestehnd aus 1. Schulung
aller Führungskräfte „Grundlagen des AGG“, 2. „Ergänzende Schulung“ aller
Führungskräfte, die Personalauswahl vornehmen, 3. Check der Abläufe in der
Personalabteilung, 4. Maßnahmenplan zur Umsetzung des Gesetzes im Betrieb
(kurz, mittel- und langfristig) und gegebenenfalls 5. Abstimmung
Maßnahmenplan mit dem Betriebsrat.
... weitere Informationen
Merkblatt zur Arbeitnehmer-Information:
Sichern Sie sich ab. Schulen Sie Ihre
Mitarbeiter gem. § 12 AGG. Verteilen Sie unsere Merkblätter und kommen Sie
so Ihren gesetzlichen Informationspflichten schnell und effizient nach.
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Stück. Individuelle firmenbezogene Gestaltung gegen Aufpreis möglich.
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Externe
Beschwerdestelle:
Nicht jedes Unternehmen kann aus
wirtschaftlichen Gründen eine eigene Beschwerdestelle im Unternehmen
einrichten. In diesem Falle ist es sinnvoll, einen Rahmenvertrag mit einem
externen Mediationsanbieter abzuschließen.
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